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   BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07   

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https://dejure.org/2009,7388
BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07 (https://dejure.org/2009,7388)
BVerfG, Entscheidung vom 01.09.2009 - 2 BvL 10/07 (https://dejure.org/2009,7388)
BVerfG, Entscheidung vom 01. September 2009 - 2 BvL 10/07 (https://dejure.org/2009,7388)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 201 Abs 2 S 11 bis S 14 des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein über ordnungsrechtliche Aufenthaltsverbote mit dem Grundgesetz - Unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der ...

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Vorlagebeschlusses an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer bestimmten Norm; Verfassungsmäßigkeit einer Zuständigkeitszuweisung zu den Amtsgerichten für die Verlängerung von polizeilich verhängten ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 2; ; LVwG SH § 201 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Die Entscheidungserheblichkeit, die noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehen muss (BVerfGE 85, 191 ; 108, 186 ; stRspr), ist zu begründen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Der Vorlagebeschluss muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 107, 59 ; stRspr), und sich unter Berücksichtigung der in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen (BVerfGE 47, 109 ; 105, 61 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Die Entscheidungserheblichkeit, die noch zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehen muss (BVerfGE 85, 191 ; 108, 186 ; stRspr), ist zu begründen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass die Verfassungsmäßigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm für das Ausgangsverfahren entscheidungserheblich ist (vgl. BVerfGE 11, 330 ; 107, 218 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Darüber hinaus muss das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung vorgelegten Normen darlegen und dabei nicht nur deutlich machen, mit welchem verfassungsrechtlichen Grundsatz die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist, sondern sich mit allen naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen; dazu gehört eine eingehende Darlegung der Rechtslage unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BVerfGE 94, 315 ; BVerfGK 3, 285 , jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Es fehlt bereits an jeder Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Möglichkeiten und Grenzen der Zuweisung von Aufgaben an die Gerichte (vgl. nur BVerfGE 9, 89 ; 21, 139 ; 64, 175 ; 76, 100 ).
  • BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Darüber hinaus muss das vorlegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung vorgelegten Normen darlegen und dabei nicht nur deutlich machen, mit welchem verfassungsrechtlichen Grundsatz die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist, sondern sich mit allen naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen; dazu gehört eine eingehende Darlegung der Rechtslage unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BVerfGE 94, 315 ; BVerfGK 3, 285 , jew. m.w.N.).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Der Vorlagebeschluss muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 107, 59 ; stRspr), und sich unter Berücksichtigung der in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen (BVerfGE 47, 109 ; 105, 61 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Es fehlt bereits an jeder Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Möglichkeiten und Grenzen der Zuweisung von Aufgaben an die Gerichte (vgl. nur BVerfGE 9, 89 ; 21, 139 ; 64, 175 ; 76, 100 ).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07
    Der Vorlagebeschluss muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass und aus welchen Gründen das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 107, 59 ; stRspr), und sich unter Berücksichtigung der in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen (BVerfGE 47, 109 ; 105, 61 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 34/79

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung auf Familiengerichte -

  • VG Köln, 25.01.2012 - 24 K 109/07

    Unterbrechung von Widerspruchsverfahren bei zum Zeitpunkt der Eröffnung eines

    Im Rahmen der Vorlage muss das vorliegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm darlegen und dabei nicht nur deutlich machen, mit welchem verfassungsrechtlichen Grundsatz die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist, sondern sich mit allen naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvL 10/07 -, in: Juris, Rdnr. 9, und damit auch mit verfassungsrechtlichen Vorfragen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1977 - 1 BvL 9/72 -, in: Juris, Rdnr. 80.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 14 A 3281/07

    Heranziehung des Insolvenzverwalters einer ursprünglichen Steuerschuldnerin zur

    - 2 BvL 10/07 -, in: Juris, Rdnr. 9, und damit auch mit verfassungsrechtlichen Vorfragen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1977.
  • VG Köln, 25.01.2012 - 24 K 2145/06

    Heranziehung zu einer kommunalen Vergnügungssteuer für Spielgeräte; Vereinbarkeit

    Im Rahmen der Vorlage muss das vorliegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm darlegen und dabei nicht nur deutlich machen, mit welchem verfassungsrechtlichen Grundsatz die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist, sondern sich mit allen naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. September 2009 - 2 BvL 10/07 -, in: Juris, Rdnr. 9, und damit auch mit verfassungsrechtlichen Vorfragen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1977 - 1 BvL 9/72 -, in: Juris, Rdnr. 80.
  • VG Cottbus, 14.01.2011 - 1 K 277/10

    Besteuerung von Glücksspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit und Stückzahlmaßstab

    Im Rahmen der Vorlage muss das vorliegende Gericht seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung vorgelegten Norm darlegen und dabei nicht nur deutlich machen, mit welchem verfassungsrechtlichen Grundsatz die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist, sondern sich mit allen naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1. September 2009 - 2 BvL 10/07 -, juris) und damit auch mit verfassungsrechtlichen Vorfragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Oktober 1977 - 1 BvL 9/72 -, juris).
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